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Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit:
Sollte es bereits gemeinsame Kinder geben:
Sollten Vorehen existieren:
Achtung!
Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Ort der Trauung
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.
In unserer Gemeinde sind einige Örtlichkeiten fixiert, die in Anspruch genommen werden können. Die Termine für eine standesamtliche Trauung sind ausschließlich mit dem Standesamt zu vereinbaren, bevor eine Örtlichkeit geplant oder reserviert wird, um sich spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Termine werden reihungsweise nach der Anmeldung und Verfügbarkeit vergeben. Vergessen Sie daher nicht, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.
An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen durchgeführt
Ablauf der Trauung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt Ihnen die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Sie von Ihrem Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin beraten.
Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar, als auch die Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.
Trauzeugen
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